Psychotherapie
"Therapie heisst mit Unterstützung eigene individuelle Lösungswege entwickeln, ausprobieren und gehen."
Benötige ich überhaupt eine Psychotherapie?
Wenn Sie schon seit längerer Zeit beobachten, dass Sie irgendwie nicht mehr „die Alte / der Alte“ sind, Sie das Gefühl haben, nicht mehr das Leben genießen und den Alltag nicht mehr oder nur noch sehr schwer meistern zu können und Sie den Eindruck haben, dass Sie Gefühle (wie Angst, Traurigkeit, Wut…) sehr stark einschränken und Ihre Lebensqualität deutlich reduzieren, kann es sinnvoll sein, die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung für Sie zu prüfen.
Obwohl seit einigen Jahren deutlich offener über psychische Probleme und über die Möglichkeiten einer psychotherapeutischen Behandlung gesprochen wird, erleben wir als Therapeuten immer wieder, dass psychische Erkrankungen und seelische Probleme bei vielen Betroffenen mit Scham und Unsicherheit einhergehen. Neben vielen Fragen die sich den Betroffenen stellen, wie z.B. „Was ist überhaupt mit mir los?“, „Wie bekomme ich Hilfe und Unterstützung?“, erfordert es daher oftmals viel Mut, sich an einen Fachmann zu wenden. Da die derzeitige Forschungslage darauf hindeutet, dass durch einen schnelleren Therapiebeginn eine Verschlimmerung der Beschwerden abgewendet werden kann, sollten Sie bei psychischen Beschwerden Kontakt zu einem Psychologischen Psychotherapeuten aufnehmen.
Zur Abklärung ob bei Ihnen eine Psychotherapie indiziert ist, stehe ich Ihnen gerne in meiner Praxis in Köln zur Verfügung und freue mich auf Ihre Anfrage.
Herzliche Grüße
Alexa Arentz
Problembereiche
Psychische Erkrankungen können sich auf unterschiedlichste Art und Weise äußern. Exemplarisch habe ich Ihnen häufig auftretende Problembereiche, die erfolgreich im Rahmen einer verhaltenstherapeutischen Psychotherapie behandelt werden können, aufgeführt:
- ADHS im Erwachsenenalter
- Anpassungsstörungen
- Ängste (u.a. Agoraphobie, Panikstörung, generalisierte Angststörung)
- Depressionen
- Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Binge-Eating-Störung)
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Sexuelle Funktionsstörungen
- Stress - Bournout - Mobbing
- Trauer
- Trichotillomanie
- Persönlichkeitsstörungen wie Borderline, selbstunsichere-, narzistische- und dependente PS
- Psychose – Schizophrenie
- Psychosomatische Erkrankungen (Verhaltensauffälligkeiten u. Anpassungsstörungen bei somatischen Erkrankungen, z.B. aufgrund von Migräne, Neurodermitis, Tinnitus)
- Zwangsstörungen
Eine komplette Auflistung aller psychischen Störungen finden Sie unter dem Kapitel V „Psychische und Verhaltensstörungen“ der ICD-10 auf den Seiten des DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information)
Ablauf der Behandlung
(1) Kennlern- und Diagnostikphase
Zunächst vereinbaren Sie mit mir einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem werde ich versuchen, mir einen ersten Eindruck über Ihre derzeitige Situation und mögliche Problembereiche zu machen. Dieses Gespräch sollten Sie auch nutzen, um alle wichtigen Fragen an mich zu stellen. Da die Arbeitsbeziehung einen sehr relevanten Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie darstellt, sollten Sie sich sowohl nach dem Erstgespräch, als auch im weiteren Verlauf immer wieder die Frage stellen, ob ich der richtige Ansprechpartner für Sie bin. Da es viel Vertrauen erfordert, offen über die eigenen Probleme zu sprechen, sollten Sie bei der Therapeutenwahl auf Ihr Bauchgefühl vertrauen. Umgangssprachlich sagt man so schön, dass die „Chemie“ stimmen muss.
Sollten Sie sich nach dem Erstgespräch für den Beginn einer Behandlung bei mir entscheiden, werden im Folgenden vier weitere sog. probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) durchgeführt. Mittels verschiedener Testverfahren, Interviews und Fragetechniken werde ich versuchen möglichst viele Informationen von Ihnen zu sammeln, um am Ende eine Aussage über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Therapie treffen zu können. Neben der Diagnostik werde ich mit Ihnen ein individuelles Erklärungsmodell für Ihre Probleme erstellen, um hieraus gemeinsam mit Ihnen Ihre Therapieziele und Veränderungswünsche ableiten zu können.
(2) Arbeitsphase
Da am Ende der Kennlern- und Diagnostikphase Patient und Therapeut ein Erklärungsmodell vor Augen haben sollten, welches die auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des Problemverhaltens enthält, kann man nun in der Arbeitsphase auf Basis des Erklärungsmodells geeignete Interventionen ableiten und auswählen. Inwieweit die Maßnahmen für Sie hilfreich sind oder diese noch verändert werden müssen, wird in regelmäßigen Erfolgskontrollen immer wieder überprüft. Schließlich sollen Sie im Rahmen der Therapie hilfreiche Techniken für sich entdecken.
Während Sie somit innerhalb der Sitzungen neue Techniken kennen lernen oder wir neue Erklärungsmöglichkeiten und Lösungsstrategien entwickeln, ist es Ihre Aufgabe zwischen den Sitzungen die neuen Verhaltensweisen auszuprobieren und sich selber zu beobachten. Aufgrund des engmaschigen Arbeitens hat sich ein wöchentlicher Therapietermin bewährt.
Allgemein werden wir in der Arbeitsphase immer wieder folgende drei Schritte durchlaufen:
- Problem / Funktionalität des Problemverhaltens herausarbeiten und verstehen (IST-Zustand)
- Wo will ich hin? (ZIEL-Zustand)
- Wie komme ich dahin? (MITTEL-Analyse)
(3) Therapieabschlussphase
Wenn Sie Ihre Therapieziele und Veränderungswünsche erreicht haben und sich auch Ihre Beschwerden zurückgebildet haben, geht es in der Therapieabschlussphase darum, die von Ihnen gemachten Erfolge und Fortschritte zu sichern. Im Sinne einer Rückfallprophylaxe überlegen wir gemeinsam, welche Schritte Sie gehen müssen oder aber auch welche Notfallstrategien Sie benötigen, um plötzlich auftretende Krisensituationen eigenständig bewältigen zu können. In dieser Therapiephase werden wir die Sitzungsfrequenz auf zweiwöchentlich, vierwöchentlich und später auf halbjährig vergrößern.
Allgemeine Rahmenbedingungen
- Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.
- Die Sitzungsfrequenz sollte anfangs wöchentlich erfolgen und im Rahmen der Therapieabschlussphase immer weiter vergrößert werden.
- In Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung kann sich die Dauer einer Psychotherapie sowohl auf eine Kurzzeittherapie (10 bis 25 Sitzungen) als auch eine Langzeittherapie (45 bis 80 Sitzungen) erstrecken. Allgemein gilt das Motto: so kurz wie möglich, so lang wie nötig. Ihr Befinden und Ihre Zufriedenheit bestimmen das Zeitfenster der Therapie.
Kosten
Kostenhöhe
Mein Honorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Kostenübersicht über mögliche Leistungen und Vergütungen finden Sie in der Gebührendordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Da Sie in der Privatbehandlung meinen Vertragspartner darstellen, werde ich Ihnen die von mir erbrachten psychotherapeutischen Leistungen monatsweise in Rechnung stellen. Es liegt dann in Ihrer Verantwortung sich um eine mögliche Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen/privaten Krankenkasse und Beihilfestelle zu kümmern. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung bezüglich der Kostenübernahme und beantworte alle Ihre Fragen zu Kostenhöhe und Möglichkeiten der Kostenübernahme, da mir auch in Bezug auf die Kosten Transparenz sehr wichtig ist.
Kostenübernahme
Da eine ambulante Psychotherapie antrags- und genehmigungspflichtig ist, muss die Therapiekostenübernahme schriftlich beantragt werden. Aufgrund dessen sollten Sie sich vor dem Beginn einer Psychotherapie über die Tarifbedingungen Ihres Versicherers genau informieren, um abzuklären ob und inwieweit Ihnen Therapiekosten erstattet werden.
(1) Private Krankenversicherung
Da ich sowohl über die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin in dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie (erteilt durch die Bezirksregierung Münster), als auch über einen Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (2781928) verfüge, werden die Psychotherapiekosten von den meisten privaten Krankenkassen übernommen. Da allerdings unterschiedlichste Tarifverträge auf dem Markt existieren, sollten Sie sich vor dem Beginn einer Psychotherapie bzw. vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle nach Ihren genauen Versicherungsbedingungen erkundigen und sich ggfs. schriftlich eine Leistungszusage geben lassen.
Folgender Fragenkatalog könnte bei der Klärung der Kostenübernahme in einem Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter hilfreich sein:
- Kann ich laut meines Versicherungstarifs eine psychotherapeutische Behandlung bei einer Psychologischen Psychotherapeutin durchführen?
- Wie sieht der Leistungsumfang aus? Gibt es eine maximale Sitzungsanzahl pro Jahr?
- Wird das Stundenhonorar 2,3facher Satz nach der GOP komplett übernommen? Wenn nein, wie hoch ist der Anteil des Stundenhonorars, der übernommen wird?
- Muss vor Therapiebeginn eine schriftliche Beantragung erfolgen? Gibt es hierzu bestimmte Formblätter oder bestimmte Antragsunterlagen?
- Welche Qualifikationsnachweise benötigt meine Krankenkasse von meinem Psychotherapeuten?
(2) Beihilfe
Da ich die notwendigen fachlichen Qualifikationen aufweise, werden die Psychotherapiekosten für die ersten 5 probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) von den Beihilfestellen generell übernommen. Nach den probatorischen Sitzungen muss ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie bei Ihrer Beihilfestelle gestellt werden. Neben dem Antrag, der von mir verfasst wird (inklusive Verdachtsdiagnose, Therapieindikation und Art und Umfang der geplanten Therapie), muss zudem der Konsiliarbericht eines Arztes beigelegt werden, welcher prüft, ob eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist und ob aus körperlichen Gründen eine Psychotherapie kontraindiziert ist. Der Antrag wird dann von einem unabhängigen Gutachter geprüft. Wenn die Festsetzungsstelle aufgrund der Gutachterempfehlung die Notwendigkeit der Psychotherapie und somit die Beihilfefähigkeit anerkennt, werden die psychotherapeutischen Leistungen erstattet.
Relevante Informationen, wenn Sie bei der Beihilfe versichert sind:
- Ich empfehle Ihnen, sich vor dem Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle über die genauen Bedingungen bzgl. der Antragsstellung und Kostenerstattung zu erkundigen.
- Die Beihilferichtlinien bzgl. einer ambulanten Psychotherapie finden Sie auf der Internetseite der Psychotherapeutenkammer NRW.
(3) Selbstzahler
Sollten Sie aus privaten Gründen die Psychotherapiekosten selbst tragen, fallen für Sie keine Formalitäten an.
(4) Gesetzliche Krankenkassen
Da ich keine kassenärztliche Zulassung besitze, kann ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Lediglich niedergelassene Kollegen (sog. Vertragspsychotherapeuten), die über einen Kassensitz und somit über eine Kassenzulassung verfügen, sind hierzu berechtigt. Wenn Sie gesetzlich versichert sind empfehle ich Ihnen, dass Sie sich bei einem niedergelassenen Kollegen um einen Therapieplatz bemühen. Adressenlisten und Informationen zu niedergelassenen Psychotherapeuten im Raum Köln erhalten Sie bei bei der Zentralen Informationsbörse Psychotherapie (ZIP) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein oder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Dr. Alexa Arentz
Psychotherapie
Ablauf der Behandlung
(1) Kennenlern- und Diagnostikphase
(2) Arbeitsphase
(3) Therapieabschlussphase
Telefonsprechstunde
Ab September 2017 jeden Freitag von 9.00 Uhr bis 9.30 Uhr